Stornierungs- und Zeitänderungsrichtlinie
1. Stornierungen
1.1 Stornierungen bis zu 48 Stunden vor dem Service:
Vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags, abzüglich 30 € Verwaltungsgebühren sowie ggf. anfallender Bankrückerstattungsgebühren.
1.2 Stornierungen bis zu 24 Stunden vor dem Service:
Rückerstattung von 50 % des gezahlten Betrags, abzüglich 30 € Verwaltungsgebühren sowie ggf. anfallender Bankrückerstattungsgebühren.
1.3 Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem Service:
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
2. Zeitänderungen
Diese Richtlinie gilt ausschließlich für Situationen, in denen der Service neu geplant wird, ohne dass der Fahrer am Abholort warten muss.
2.1 Zeitänderungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus beantragt werden und ab der ursprünglich vereinbarten Servicezeit berechnet werden, sofern kein Warten des Fahrers am Abholort erfolgt, unterliegen folgenden Bedingungen:
• Verspätung bis zu 3 Stunden – Zuschlag von 75 €
• Verspätung von mehr als 3 Stunden bis zu 8 Stunden – Zuschlag von 125 €
• Verspätung von mehr als 8 Stunden bis zu 24 Stunden – Zuschlag von 250 €
3. Wartezeitregelung bei geplanten Ankünften (Flughafen, Bahn und Kreuzfahrt)
3.1 Gilt für Services mit geplanter Ankunftszeit, einschließlich Flughäfen, Bahnhöfen und Kreuzfahrtterminals.
3.2 An Flughäfen – beinhaltet bis zu 90 Minuten Wartezeit nach der Landung des Flugzeugs.
3.3 An Kreuzfahrtterminals (Schiffe) – beinhaltet bis zu 60 Minuten Wartezeit nach der geplanten Abholzeit.
3.4 An Bahnhöfen – beinhaltet bis zu 30 Minuten Wartezeit nach Ankunft des Zuges am Bahnhof.
3.5 Nach Ablauf dieser Zeit wird ein zusätzlicher Betrag von 30 € pro angefangene 30 Minuten oder Teil davon berechnet, bezogen auf die Wartezeit des Fahrers, Betriebskosten und Parkgebühren, sofern zutreffend.
3.6 Die Wartezeitregelung gilt immer dann, wenn sich der Fahrer am Abholort befindet und auf den Kunden wartet. In diesen Fällen findet die Richtlinie für Zeitänderungen keine Anwendung, da sich der Service bereits in Ausführung befindet.
3.7 Bei gleichzeitigem Vorliegen von Verspätung und Wartezeit vor Ort gilt stets die Wartezeitregelung.
3.8 Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, die durch Dritte (Fluggesellschaften, Bahn- oder Schifffahrtsunternehmen) verursacht werden. Die Wartezeit des Fahrers wird gemäß dieser Richtlinie berechnet.
4. Wartezeitregelung bei Abfahrten (Hotels, Hostels und Residenzen)*
4.1 Beinhaltet bis zu 15 Minuten Wartezeit nach der geplanten Abholzeit.
4.2 Nach Ablauf dieser Zeit wird ein zusätzlicher Betrag von 25 € pro angefangene 30 Minuten oder Teil davon berechnet, bezogen auf die Wartezeit des Fahrers.
*Nicht anwendbar auf „On-Disposal“-Services.
5. Schlussbestimmung
Mit der Bestätigung der Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Richtlinie vollumfänglich einverstanden.
Diese Richtlinie kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültige Version.
Richtlinie gültig ab: 1. Januar 2026.